- Sanierung und Insolvenzplan
Ab 1. September: Es gilt wieder der 12-monatige Prognosezeitraum zur Überschuldungsprüfung
Somit müssen Unternehmen, die der Insolvenzantragspflicht unterliegen (z.B. GmbH, AG, GmbH & Co. KG) ihren Planungszeitraum, über ausreichende Liquidität zur Fortführung des Unternehmens zu verfügen, von aktuell 4 Monaten auf die wieder gesetzlich geforderten 12 Monate erweitern.
Ab 1. September: Es gilt wieder der 12-monatige Prognosezeitraum zur Überschuldungsprüfung
/von Carsten LangeSomit müssen Unternehmen, die der Insolvenzantragspflicht unterliegen (z.B. GmbH, AG, GmbH & Co. KG) ihren Planungszeitraum, über ausreichende Liquidität zur Fortführung des Unternehmens zu verfügen, von aktuell 4 Monaten auf die wieder gesetzlich geforderten 12 Monate erweitern.
Der Mandant in wirtschaftlich schwierigen Zeiten – eine Erinnerung für Steuerberater
/von Carsten LangeErinnerung für Steuerberater an die Entscheidung des BGHs vom 26.01.17 (NZI 2017, 312) zu den Hinweispflichten eines Steuerberaters.
„Vier-Stichtage-Liquiditätsbetrachtung“: Geschäftsführer sollten diesen Begriff im Hinterkopf behalten
/von Carsten LangeWann liegt eine Zahlungsunfähigkeit vor und wie kann sie vom Insolvenzverwalter zur Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegenüber Geschäftsführern/Vorständen dargelegt werden?