Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens kann, sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen, entsprechend der Insolvenzordnung ein Insolvenzplan aufgestellt werden. Dadurch kann bei rechtszeitiger Vorlage des Plans von der gesetzlich vorgesehenen Verfahrensabwicklung abgewichen werden. Der Insolvenzplan entspricht einer Art einvernehmlicher Einigung mit den Gläubigern und kann somit als Instrument zu einer schnellen Schuldenbefreiung in etwa 6 Monaten statt 6 Jahren eingesetzt werden.
Das Insolvenzplanverfahren hat Vor- und Nachteile für den Insolvenzschuldner, die individuell analysiert und gegeneinander abgewogen werden müssen, um so die Sinnhaftigkeit eines Insolvenzplans beurteilen und die richtige Entscheidung treffen zu können.