D&O-Versicherung und Geschäftsführerhaftung bei Insolvenzverschleppung – Was Geschäftsführer jetzt wissen müssen
Die D&O-Versicherung (directors and officers insurance) gilt als wichtiger Schutzschild für Geschäftsleitungen gegen persönliche Haftungsrisiken. Besonders im Fokus steht dabei die Frage, ob und in welchem Umfang Ersatzansprüche des Insolvenzverwalters wegen Insolvenzverschleppung (§ 15b InsO) von der D&O-Versicherung abgedeckt sind.