BAUVERTRAG TRIFFT AUF INSOLVENZRECHT
Der Umstand, dass über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, ist grundsätzlich kein Kündigungsgrund. Für Bauverträge ist dies anders.
Der Umstand, dass über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, ist grundsätzlich kein Kündigungsgrund. Für Bauverträge ist dies anders.
Was passiert mit den Forderungen eines Subunternehmers in der Insolvenz von einem Bauträger? Sind Schadensersatzforderungen zu erfüllen?