Die Haftung nach § 64 GmbHG bleibt für Geschäftsführer gefährlich
Neues Urteil des Bundesgerichtshofes: Persönliche Haftung des Geschäftsführers nach § 64 GmbHG bei Insolvenz trotz Haftungsbeschränkung.
Neues Urteil des Bundesgerichtshofes: Persönliche Haftung des Geschäftsführers nach § 64 GmbHG bei Insolvenz trotz Haftungsbeschränkung.