Alle Insights zum Thema Geschäftsführer

Ausnahmen von der Ersatzpflicht des Geschäftsführers nach § 64 S. 2 GmbHG

Die Ersatzpflicht der Geschäftsführer einer GmbH im Falle einer verspäteten Insolvenzantragsstellung: Erläuterungen der Ausnahmeregelungen

Beschränkung der Geschäftsführerhaftung wegen Insolvenzverschleppung auf den Schaden

Seit dem 01.01.2021 gibt es eine neue gesetzliche Regelung (§ 15b Abs. 4 S. 2 InsO), wonach sich die Ersatzpflicht auf den Ausgleich des Schadens beschränkt, der der Gläubigerschaft der juristischen Person entstanden ist.

Die Haftung nach § 64 GmbHG bleibt für Geschäftsführer gefährlich

Neues Urteil des Bundesgerichtshofes: Persönliche Haftung des Geschäftsführers nach § 64 GmbHG bei Insolvenz trotz Haftungsbeschränkung.

Keine Geschäftsführerhaftung, wenn die Zahlungen auch bei pflichtgemäßem Verhalten nicht zur Insolvenzmasse gelangt wären

Keine Geschäftsführerhaftung, wenn die Zahlungen auch bei pflichtgemäßem Verhalten nicht zur Insolvenzmasse gelangt wären.

Liquidieren oder Insolvenzantrag – Vorteile und Nachteile

Carsten Lange verrät Ihnen, welche finanziellen Vorteile, Nachteile und Risiken das Liquidieren oder ein Insolvenzantrag jeweils haben können.

Steuerrechtliche Haftung eines Geschäftsführers auch bei Insolvenzantrag

Die Folge von einem Insolvenzantrag ist bei fortbestehendem Geschäftsbetrieb i. d. R. die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters.

Verbraucherinsolvenz- oder Regelinsolvenz-Verfahren für GmbH-Geschäftsführer?

Wann ist für GmbH-Geschäftsführer im Falle der Firmeninsolvenz ein Verbraucherinsolvenzverfahren besser geeignet als eine Regelinsolvenz?

Verringerte Haftungsgefahr für Geschäftsführer bei Insolvenzverschleppung

Schadensersatz gegen Geschäftsführer wegen Insolvenzverschleppung: Mit einem Urteil vom OLG Hamburg verringert sich die Haftungsgefahr.

Zur Vermeidung der Geschäftsführerhaftung wegen Steuerverbindlichkeiten ist Aktivität gefordert

GmbH-Geschäftsführer müssen nach einer Insolvenzantragsstellung aktiv und wachsam bleiben, um eine Geschäftsführerhaftung zu vermeiden.