Alle Insights zum Thema Geschäftsführerhaftung

Beschränkung der Geschäftsführerhaftung wegen Insolvenzverschleppung auf den Schaden

Seit dem 01.01.2021 gibt es eine neue gesetzliche Regelung (§ 15b Abs. 4 S. 2 InsO), wonach sich die Ersatzpflicht auf den Ausgleich des Schadens beschränkt, der der Gläubigerschaft der juristischen Person entstanden ist.

Die Haftung nach § 64 GmbHG bleibt für Geschäftsführer gefährlich

Neues Urteil des Bundesgerichtshofes: Persönliche Haftung des Geschäftsführers nach § 64 GmbHG bei Insolvenz trotz Haftungsbeschränkung.

Keine Geschäftsführerhaftung, wenn die Zahlungen auch bei pflichtgemäßem Verhalten nicht zur Insolvenzmasse gelangt wären

Keine Geschäftsführerhaftung, wenn die Zahlungen auch bei pflichtgemäßem Verhalten nicht zur Insolvenzmasse gelangt wären.

Steuerrechtliche Haftung eines Geschäftsführers auch bei Insolvenzantrag

Die Folge von einem Insolvenzantrag ist bei fortbestehendem Geschäftsbetrieb i. d. R. die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters.

Zur Vermeidung der Geschäftsführerhaftung wegen Steuerverbindlichkeiten ist Aktivität gefordert

GmbH-Geschäftsführer müssen nach einer Insolvenzantragsstellung aktiv und wachsam bleiben, um eine Geschäftsführerhaftung zu vermeiden.