Anfechtungsrisiko vermeiden dank schneller Zwangsvollstreckung
Die Urteile des BGH zur Vorsatzanfechtung sind undurchsichtig, schnelle Zwangsvollstreckung ist demnach ratsam.
Die Urteile des BGH zur Vorsatzanfechtung sind undurchsichtig, schnelle Zwangsvollstreckung ist demnach ratsam.
Änderungen betreffen u. a. die Frage der Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO, eine Anfechtung 10 Jahren vor der Insolvenzeröffnung möglich.
Welche Vorteile das neue Insolvenzrecht ab 2014 für Schuldner und Gläubiger mit sich bringt, erläutert Rechtsanwalt Carsten Lange.