Alle Insights zum Thema GmbHG

Ausnahmen von der Ersatzpflicht des Geschäftsführers nach § 64 S. 2 GmbHG

Die Ersatzpflicht der Geschäftsführer einer GmbH im Falle einer verspäteten Insolvenzantragsstellung: Erläuterungen der Ausnahmeregelungen

Die Haftung nach § 64 GmbHG bleibt für Geschäftsführer gefährlich

Neues Urteil des Bundesgerichtshofes: Persönliche Haftung des Geschäftsführers nach § 64 GmbHG bei Insolvenz trotz Haftungsbeschränkung.

Keine Geschäftsführerhaftung, wenn die Zahlungen auch bei pflichtgemäßem Verhalten nicht zur Insolvenzmasse gelangt wären

Keine Geschäftsführerhaftung, wenn die Zahlungen auch bei pflichtgemäßem Verhalten nicht zur Insolvenzmasse gelangt wären.