Alle Insights zum Thema Haftung

Die Haftung nach § 64 GmbHG bleibt für Geschäftsführer gefährlich

Neues Urteil des Bundesgerichtshofes: Persönliche Haftung des Geschäftsführers nach § 64 GmbHG bei Insolvenz trotz Haftungsbeschränkung.

Haftung der Geschäftsführung bei verspäteter Insolvenzantragsstellung: Neuregelung in § 15b InsO

Neben der strafrechtlichen Thematik besteht für den Geschäftsführer das Risiko einer Ersatzpflicht gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Steuerrechtliche Haftung eines Geschäftsführers auch bei Insolvenzantrag

Die Folge von einem Insolvenzantrag ist bei fortbestehendem Geschäftsbetrieb i. d. R. die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters.

Verringerte Haftungsgefahr für Geschäftsführer bei Insolvenzverschleppung

Schadensersatz gegen Geschäftsführer wegen Insolvenzverschleppung: Mit einem Urteil vom OLG Hamburg verringert sich die Haftungsgefahr.

Zur Vermeidung der Geschäftsführerhaftung wegen Steuerverbindlichkeiten ist Aktivität gefordert

GmbH-Geschäftsführer müssen nach einer Insolvenzantragsstellung aktiv und wachsam bleiben, um eine Geschäftsführerhaftung zu vermeiden.