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Ausscheiden als Geschäftsführer einer GmbH anstelle notwendigen Insolvenzantrages ist keine Alternative

Die Firma ist zahlungsunfähig und/oder überschuldet. Damit müsste der Geschäftsführer zum jetzigen Zeitpunkt einen Insolvenzantrag stellen.

Keine Geschäftsführerhaftung, wenn die Zahlungen auch bei pflichtgemäßem Verhalten nicht zur Insolvenzmasse gelangt wären

Keine Geschäftsführerhaftung, wenn die Zahlungen auch bei pflichtgemäßem Verhalten nicht zur Insolvenzmasse gelangt wären.