Zur Vermeidung der Geschäftsführerhaftung wegen Steuerverbindlichkeiten ist Aktivität gefordert
GmbH-Geschäftsführer müssen nach einer Insolvenzantragsstellung aktiv und wachsam bleiben, um eine Geschäftsführerhaftung zu vermeiden.
GmbH-Geschäftsführer müssen nach einer Insolvenzantragsstellung aktiv und wachsam bleiben, um eine Geschäftsführerhaftung zu vermeiden.