Anfechtungsrisiko vermeiden dank schneller Zwangsvollstreckung
Die Urteile des BGH zur Vorsatzanfechtung sind undurchsichtig, schnelle Zwangsvollstreckung ist demnach ratsam.
Die Urteile des BGH zur Vorsatzanfechtung sind undurchsichtig, schnelle Zwangsvollstreckung ist demnach ratsam.
Die Firma ist zahlungsunfähig und/oder überschuldet. Damit müsste der Geschäftsführer zum jetzigen Zeitpunkt einen Insolvenzantrag stellen.
Seit dem 01.01.2021 gibt es eine neue gesetzliche Regelung (§ 15b Abs. 4 S. 2 InsO), wonach sich die Ersatzpflicht auf den Ausgleich des Schadens beschränkt, der der Gläubigerschaft der juristischen Person entstanden ist.
Schadensersatz gegen Geschäftsführer wegen Insolvenzverschleppung: Mit einem Urteil vom OLG Hamburg verringert sich die Haftungsgefahr.