BGH VII ZR 19/14: Außerordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses in der Verbraucherinsolvenz
Urteil des BGH für die Verbraucherinsolvenz: Die Kündigungssperre entfällt nach Wirksamwerden der Freigabeerklärung gemäß § 109 InsO.
Urteil des BGH für die Verbraucherinsolvenz: Die Kündigungssperre entfällt nach Wirksamwerden der Freigabeerklärung gemäß § 109 InsO.