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Ab 1. September: Es gilt wieder der 12-monatige Prognosezeitraum zur Überschuldungsprüfung

Somit müssen Unternehmen, die der Insolvenzantragspflicht unterliegen (z.B. GmbH, AG, GmbH & Co. KG) ihren Planungszeitraum, über ausreichende Liquidität zur Fortführung des Unternehmens zu verfügen, von aktuell 4 Monaten auf die wieder gesetzlich geforderten 12 Monate erweitern.

Die Patronatserklärung: Hilft sie gegen die Insolvenz?

Wenn eine GmbH eine Patronatserklärung erhalten hat und die wirtschaftliche Situation schwierig ist, kann sich diese Frage stellen.