Freigegebene Arztpraxis in der Insolvenz und Vorausabtretung der KV-Ansprüche
Mit der Freigabe einer Arztpraxis an einen insolventen Praxisinhaber kann er eigenverantwortlich und selbstständig seine Praxis fortführen.
Mit der Freigabe einer Arztpraxis an einen insolventen Praxisinhaber kann er eigenverantwortlich und selbstständig seine Praxis fortführen.