Anfechtungsrisiko vermeiden dank schneller Zwangsvollstreckung
Die Urteile des BGH zur Vorsatzanfechtung sind undurchsichtig, schnelle Zwangsvollstreckung ist demnach ratsam.
Die Urteile des BGH zur Vorsatzanfechtung sind undurchsichtig, schnelle Zwangsvollstreckung ist demnach ratsam.
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Vorsatzanfechtung erhält eine neue Ausrichtung, laut Urteil vom 06.05.2021.
Änderungen betreffen u. a. die Frage der Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO, eine Anfechtung 10 Jahren vor der Insolvenzeröffnung möglich.
Das Anwendungsfeld der Vorsatzanfechtung (§ 133 InsO) ist im Insolvenzrecht weit gestreut. Rechtsanwalt Lange informiert Sie hierzu.