Ab 1. September: Es gilt wieder der 12-monatige Prognosezeitraum zur Überschuldungsprüfung
Somit müssen Unternehmen, die der Insolvenzantragspflicht unterliegen (z.B. GmbH, AG, GmbH & Co. KG) ihren Planungszeitraum, über ausreichende Liquidität zur Fortführung des Unternehmens zu verfügen, ...