Alle Beiträge zum Stichwort: Geschäftsführer
Insolvenzverwaltung
Streitige Verbindlichkeiten einer GmbH und die Insolvenzgründe
Dies ist eine unglückliche Situation für GmbH-Geschäftsführer und in diesem Zusammenhang ist so mehr oder weniger alles strittig, abgesehen von der Bildung von Rückstellungen und den Voraussetzungen hierfür.
Ausscheiden als Geschäftsführer einer GmbH anstelle notwendigen Insolvenzantrages ist keine Alternative
Die Firma ist zahlungsunfähig und/oder überschuldet. Damit müsste der Geschäftsführer zum jetzigen Zeitpunkt einen Insolvenzantrag stellen.
Insolvenzverwaltung
Beschränkung der Geschäftsführerhaftung wegen Insolvenzverschleppung auf den Schaden
Seit dem 01.01.2021 gibt es eine neue gesetzliche Regelung (§ 15b Abs. 4 S. 2 InsO), wonach sich diese Ersatzpflicht auf den Ausgleich des Schadens beschränkt, der der Gläubigerschaft der juristischen Person entstanden ist.
„Vier-Stichtage-Liquiditätsbetrachtung“: Geschäftsführer sollten diesen Begriff im Hinterkopf behalten
Wann liegt eine Zahlungsunfähigkeit vor und wie kann sie vom Insolvenzverwalter zur Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegenüber Geschäftsführern/Vorständen dargelegt werden?
Schadensersatz von GmbH-Geschäftsführern wegen verspäteter Stellung eines Insolvenzantrages
BGH bestätigt: Ersatzpflicht für den GmbH-Geschäftsführer beschränkt sich auf geringeren Schaden, wenn er den Umstand darlegt und beweist.
Start-up-Geschäftsführer und die Insolvenzantragspflicht
Ab wann liegt eine Fortbestehensprognose bei start-up Unternehmen nicht mehr vor und wann ist ein Insolvenzantrag zu stellen.
Haftung der Geschäftsführung bei verspäteter Insolvenzantragsstellung: Neuregelung in § 15b InsO
Neben der strafrechtlichen Thematik besteht für den Geschäftsführer das Risiko einer Ersatzpflicht gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Keine Geschäftsführerhaftung, wenn die Zahlungen auch bei pflichtgemäßem Verhalten nicht zur Insolvenzmasse gelangt wären
Keine Geschäftsführerhaftung, wenn die Zahlungen auch bei pflichtgemäßem Verhalten nicht zur Insolvenzmasse gelangt wären.
Ausnahmen von der Ersatzpflicht des Geschäftsführers nach § 64 S. 2 GmbHG
Die Ersatzpflicht der Geschäftsführer einer GmbH im Falle einer verspäteten Insolvenzantragsstellung: Erläuterungen der Ausnahmeregelungen
Zur Vermeidung der Geschäftsführerhaftung wegen Steuerverbindlichkeiten ist Aktivität gefordert
GmbH-Geschäftsführer müssen nach einer Insolvenzantragsstellung aktiv und wachsam bleiben, um eine Geschäftsführerhaftung zu vermeiden.