BGH VII ZR 19/14: Außerordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses in der Verbraucherinsolvenz
Urteil des BGH für die Verbraucherinsolvenz: Die Kündigungssperre entfällt nach Wirksamwerden der Freigabeerklärung gemäß § 109 InsO.
Urteil des BGH für die Verbraucherinsolvenz: Die Kündigungssperre entfällt nach Wirksamwerden der Freigabeerklärung gemäß § 109 InsO.
Welche Vorteile das neue Insolvenzrecht ab 2014 für Schuldner und Gläubiger mit sich bringt, erläutert Rechtsanwalt Carsten Lange.
In einem Insolvenzverfahren sind Schulden aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung von der Restschuldbefreiung ausgenommen.
Wann ist für GmbH-Geschäftsführer im Falle der Firmeninsolvenz ein Verbraucherinsolvenzverfahren besser geeignet als eine Regelinsolvenz?