BAUVERTRAG TRIFFT AUF INSOLVENZRECHT
Der Umstand, dass über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, ist grundsätzlich kein Kündigungsgrund. Für Bauverträge ist dies anders.
Der Umstand, dass über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, ist grundsätzlich kein Kündigungsgrund. Für Bauverträge ist dies anders.
Wie gelingt es selbständig Tätigen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, die Erwerbstätigkeit trotz notwendiger Insolvenz aufrechtzuerhalten?
Der Mandant ist insolvent: Welche Konsequenzen hat dies für den Steuerberater? Veranschaulichung anhand von zwei Urteilen des BGH.