BGH: Die Anforderungen an einen Sanierungsplan
Die Benennung der Insolvenzursachen und Gegenmaßnahmen sind Voraussetzung für einen schlüssigen Sanierungsplan.
Die Benennung der Insolvenzursachen und Gegenmaßnahmen sind Voraussetzung für einen schlüssigen Sanierungsplan.
Im Magazin return erschien ein Fachartikel von Carsten Lange: „Zeit zur Selbstreflexion – Gegen den Zwang zum schnellen Handeln in Sanierung“.