Primäres Anliegen ist die Verhinderung der Insolvenz von Unternehmen durch vorbeugende Beratung und Sanierung im Vorfeld bei Auftreten von wirtschaftlichen Problemen. Dafür ist das fühzeitige Erkennen einer Krise essentiell, um der negativen Entwicklung gegensteuern zu können – etwa durch betriebswirtschaftliche Analysen, Sanierungskonzepte und Verhandlungen mit Gläubigern.
Ist eine Insolvenz dennoch nicht zu vermeiden, sollten die gesetzlichen Möglichkeiten, beispielsweise die Option der Eigenverwaltung oder des Insolvenzplanverfahrens, möglichst vorteilhaft für das insolvente Unternehmen genutzt werden.
Ein weiterer Aspekt ist die Durchsetzung der Rechte der von einer Insolvenz betroffenen Gläubiger. Durch die Kenntnis der Situation und Möglichkeiten aufseiten des Insolvenzschuldners und -verwalters, bietet sich hierbei ein großer Vorteil.