Alle Insights zum Thema Insolvenzantrag

Ausnahmen von der Ersatzpflicht des Geschäftsführers nach § 64 S. 2 GmbHG

Die Ersatzpflicht der Geschäftsführer einer GmbH im Falle einer verspäteten Insolvenzantragsstellung: Erläuterungen der Ausnahmeregelungen

BAUVERTRAG TRIFFT AUF INSOLVENZRECHT

Der Umstand, dass über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, ist grundsätzlich kein Kündigungsgrund. Für Bauverträge ist dies anders.

BGH: Die Anforderungen an einen Sanierungsplan

Die Benennung der Insolvenzursachen und Gegenmaßnahmen sind Voraussetzung für einen schlüssigen Sanierungsplan.

Eigenverwaltung und Anfechtung: Wie verhindere ich als Gläubiger das Anfechtungsrisiko?

Ist ein Gläubiger, der nach Anberaumung im Insolvenzeröffnungsverfahren beauftragt wird, vor einer Anfechtung geschützt?

Freie Berufe und Insolvenzen: Eine unglückliche Kombination

Für selbständig tätige Insolvenzschuldner ist es von erheblicher Bedeutung, dass sie weiterhin ihrer Tätigkeit nachgehen können.

Freigabe des Geschäftsbetriebes bei Insolvenz

Wie gelingt es selbständig Tätigen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, die Erwerbstätigkeit trotz notwendiger Insolvenz aufrechtzuerhalten?

Kündigung bei Insolvenz des Vertragspartners: Ist diese zulässig?

Eine mögliche Vereinbarung in Fällen der Kündigung bei Insolvenz des Vertragspartners ist die insolvenzabhängige Lösungsklausel

Liquidieren oder Insolvenzantrag – Vorteile und Nachteile

Carsten Lange verrät Ihnen, welche finanziellen Vorteile, Nachteile und Risiken das Liquidieren oder ein Insolvenzantrag jeweils haben können.

Ratenzahlungsvereinbarungen mit Kunden: Die Gefahr der Vorsatzanfechtung sitzt mit am Tisch

Lange erläutert das wirtschaftliche Risiko, das durch Ratenzahlungsvereinbarungen mit Kunden und Vorsatzanfechtung einhergehen kann.

Schadensersatz eines GmbH-Geschäftsführers wegen verspäteter Stellung eines Insolvenzantrages: Ein Lichtblick für Gläubiger

Einen Lichtblick für Gläubiger: Schadensersatzansprüche gegenüber GmbH-Geschäftsführern, die den Insolvenzantrag verspätet gestellt haben.

Schadensersatz von GmbH-Geschäftsführer wegen verspäteter Stellung eines Insolvenzantrages

BGH bestätigt: Ersatzpflicht für den GmbH-Geschäftsführer beschränkt sich auf geringeren Schaden, wenn er den Umstand darlegt und beweist.

Sicherung der Gläubigerrechte in der Insolvenz eines Einzelhändlers

Lieferanten sollten im Hinblick auf das Insolvenzrisiko ihrer Kunden aus dem Einzelhandel ihre Gläubigerrechte sichern.

Start-up-Geschäftsführer und die Insolvenzantragspflicht

Ab wann liegt eine Fortbestehensprognose bei start-up Unternehmen nicht mehr vor und wann ist ein Insolvenzantrag zu stellen.

Steuerberater bei Insolvenz des Mandanten

Der Mandant ist insolvent: Welche Konsequenzen hat dies für den Steuerberater? Veranschaulichung anhand von zwei Urteilen des BGH.

Steuerliche Rückwirkung der Restschuldbefreiung auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe

Was bedeutet die Änderung der rechtlichen Bewertung der steuerlichen Wirkungen der Restschuldbefreiung durch das Urteil vom Bundesfinanzhof?

Steuerrechtliche Haftung eines Geschäftsführers auch bei Insolvenzantrag

Die Folge von einem Insolvenzantrag ist bei fortbestehendem Geschäftsbetrieb i. d. R. die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters.

Unmittelbare Zahlungen eines Insolvenzschuldners an seine Gläubiger

Darf ein Schulder im Insolvenzverfahren neben der Quotenzahlung an die Gläubiger unmittelbar Zahlungen erbringen?

Verbraucherinsolvenz- oder Regelinsolvenz-Verfahren für GmbH-Geschäftsführer?

Wann ist für GmbH-Geschäftsführer im Falle der Firmeninsolvenz ein Verbraucherinsolvenzverfahren besser geeignet als eine Regelinsolvenz?

Wie begrenze ich als Gläubiger das Anfechtungsrisiko im Eröffnungsverfahren?

Wie kann ich als Gläubiger in Eigenverwaltung das Anfechtungsrisiko im Eröffnungsverfahren der Insolvenz begrenzen?

Zur Vermeidung der Geschäftsführerhaftung wegen Steuerverbindlichkeiten ist Aktivität gefordert

GmbH-Geschäftsführer müssen nach einer Insolvenzantragsstellung aktiv und wachsam bleiben, um eine Geschäftsführerhaftung zu vermeiden.